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Wieviel Steuern auf die Rente?

Von der archivum.info-Redaktion | Aktualisiert: November 2026 | Lesezeit: 8 Minuten

Dieser Text wurde mit KI erstellt.

Wie viel Steuer auf die Rente anfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns und von Ihrem gesamten Einkommen ab: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Steuern zahlen Sie nur, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt.

Älteres Paar sitzt mit Unterlagen und Taschenrechner an einem hellen Wohnzimmertisch

Auf einen Blick

  • Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig.
  • Der steuerfreie Teil wird als Eurobetrag festgeschrieben, Rentenerhöhungen zählen deshalb voll.
  • Steuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen über 12.348 Euro liegt.
  • Bei 2.000 Euro Monatsrente kommen im Beispiel unten rund 946 Euro Steuer im Jahr zusammen.

Wie der Besteuerungsanteil funktioniert

Seit 2005 werden gesetzliche Renten schrittweise stärker besteuert. Der Anteil steht in § 22 Einkommensteuergesetz und richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente beginnt. Er steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang, bis 2058 die volle Rente steuerpflichtig ist.

Steuerpflichtiger Anteil der Rente nach dem Jahr des Rentenbeginns, § 22 Einkommensteuergesetz
RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil
bis 200550 Prozent
201060 Prozent
202080 Prozent
202382,5 Prozent
202684 Prozent
203086 Prozent
204091 Prozent
2058100 Prozent

Der steuerfreie Teil wird einmalig als fester Eurobetrag festgeschrieben und bleibt dann über die ganze Laufzeit gleich. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb in voller Höhe steuerpflichtig. Mit den Jahren wächst der besteuerte Teil einer laufenden Rente also, auch wenn der Prozentsatz im Gesetz unverändert bleibt.

Ein vereinfachtes Beispiel mit Rentenbeginn 2026: Von 24.000 Euro Jahresrente bleiben 16 Prozent steuerfrei, das sind 3.840 Euro. Dieser Betrag ändert sich bei regelmäßigen Rentenanpassungen nicht mehr.

JahresrenteSteuerfreiSteuerpflichtigAnteil
24.000 Euro3.840 Euro20.160 Euro84 Prozent
26.000 Euro3.840 Euro22.160 Eurorund 85 Prozent
28.000 Euro3.840 Euro24.160 Eurorund 86 Prozent
Liniengrafik: Der steuerpflichtige Anteil steigt von 50 Prozent im Jahr 2005 bis 2020 um 2 Punkte je Jahr, danach langsamer und ab 2023 um 0,5 Punkte je Jahr bis auf 100 Prozent im Jahr 2058. Markiert ist Rentenbeginn 2026 mit 84 Prozent.
Für den Anteil zählt das Jahr des Rentenbeginns, nicht das laufende Jahr. Eigene Darstellung nach § 22 Einkommensteuergesetz.

Ab wieviel Rente man Steuern zahlen muss

Eine feste Rentengrenze gibt es nicht, entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen. Von der steuerpflichtigen Rente gehen mindestens zwei Pauschalen ab: 102 Euro nach § 9a und 36 Euro nach § 10c Einkommensteuergesetz. Hinzu kommen vor allem die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte erreicht eine Bruttorente von rund 1.240 Euro im Monat nach diesen beiden Pauschalen den Grundfreibetrag. Das ist unsere Rechnung. Weil die Beiträge zur Krankenversicherung noch abgezogen werden, liegt die tatsächliche Grenze höher. Andere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder einer Betriebsrente, senken sie wieder.

Wieviel Steuer bei 2000 Euro Rente?

Ein Rechenbeispiel für Rentenbeginn 2026, alleinstehend, ohne weitere Einkünfte. Alle Werte sind auf den Euro gerundet und nach dem Tarif des § 32a Einkommensteuergesetz selbst berechnet.

  • Jahresrente: 24.000 Euro
  • Davon steuerpflichtig mit 84 Prozent: 20.160 Euro
  • Abzüglich 102 Euro und 36 Euro: 20.022 Euro
  • Einkommensteuer darauf ohne weitere Abzüge: rund 1.576 Euro im Jahr

Das ist eine Obergrenze für diesen Fall. Mit angenommenen 2.600 Euro absetzbaren Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung sinkt das Einkommen auf 17.422 Euro und die Steuer auf rund 946 Euro im Jahr. Ihren genauen Wert ermittelt das Finanzamt.

Wieviel Steuer bei welcher Rente?

Die folgende Übersicht rechnet das Beispiel für andere Rentenhöhen durch. Annahmen wie oben: Rentenbeginn 2026, alleinstehend, keine weiteren Einkünfte, die beiden Pauschalen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 10,8 Prozent der Rente. Gerechnet ist nach dem Tarif des § 32a, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

MonatsrenteSteuerpflichtig im JahrZu versteuernSteuer im Jahr
1.200 Euro12.096 Euro10.398 Eurokeine
1.500 Euro15.120 Euro13.032 Eurorund 100 Euro
2.000 Euro20.160 Euro17.422 Eurorund 946 Euro
2.500 Euro25.200 Euro21.812 Eurorund 2.024 Euro
3.000 Euro30.240 Euro26.202 Eurorund 3.171 Euro

Die Tabelle zeigt, wie stark die Steuer mit der Rente wächst. Der Grund ist der progressive Tarif: Jeder Euro über dem Grundfreibetrag wird zunächst mit einem niedrigen, dann mit einem steigenden Satz belastet. Wer etwas mehr Rente hat, zahlt also nicht einfach anteilig mehr. Wichtig: Es sind Modellwerte für das erste volle Rentenjahr.

Ehepaare: gemeinsam oder getrennt rechnen?

Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, profitieren vom Splitting nach § 32a. Die Steuer wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und dann verdoppelt. Bis zu einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 24.696 Euro fällt also keine Einkommensteuer an, das ist das Doppelte des Grundfreibetrags.

Ein Beispiel: Haben beide jeweils eine Rente wie im Rechenbeispiel, verdoppelt sich die Steuer auf rund 1.892 Euro im Jahr. Hat aber nur einer von beiden eine Rente in dieser Höhe, bleibt das gemeinsame Einkommen von 17.422 Euro unter der Grenze, und es fällt keine Steuer an. Bei ungleichen Renten bringt die gemeinsame Veranlagung also den größten Vorteil.

So schätzen Sie Ihre Steuer selbst

  1. Jahresrente ermitteln: Nehmen Sie die Bruttorente laut Rentenbescheid mal zwölf.
  2. Steuerpflichtigen Teil bestimmen: Multiplizieren Sie die Jahresrente mit dem Anteil Ihres Rentenbeginns.
  3. Abzüge berücksichtigen: Ziehen Sie die Pauschalen von 102 Euro und 36 Euro sowie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
  4. Andere Einkünfte hinzurechnen: Dazu gehören etwa Mieteinnahmen, eine Betriebsrente oder ein Nebenverdienst.
  5. Mit dem Grundfreibetrag vergleichen: Liegt das Ergebnis über 12.348 Euro, fällt auf den Betrag darüber Einkommensteuer an.

Das Ergebnis ist eine Schätzung, denn weitere Abzüge können das Einkommen senken. Es zeigt aber, ob sich ein genauerer Blick lohnt. Verbindlich ist erst der Steuerbescheid.

Werden alle Renten gleich besteuert?

Nein. Der Anteil aus der Tabelle oben gilt für die gesetzliche Rente und vergleichbare Basisrenten. Andere Formen der Altersvorsorge folgen eigenen Regeln, die in § 22 Einkommensteuergesetz stehen.

RentenartWas versteuert wirdGrundlage
Gesetzliche RenteBesteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns§ 22 Nr. 1
Private Rentenversicherung ohne FörderungNur der Ertragsanteil, bei Beginn mit 67 Jahren 17 Prozent§ 22 Nr. 1
Riester-Vertrag, Pensionskasse, Pensionsfonds, DirektversicherungLeistungen aus steuerlich geförderten Beiträgen in voller Höhe§ 22 Nr. 5

Bekommen Sie mehrere Renten, gilt für jede ihre eigene Regel. Die Beträge werden anschließend zusammengerechnet, und der Steuertarif greift auf die Summe. Die Rentenversicherung und die anderen Träger melden die Zahlungen nach § 22a Einkommensteuergesetz an die Finanzverwaltung.

Welche Abzüge von der Rente sonst noch anfallen

Die Einkommensteuer ist nur ein Posten. Von der Bruttorente gehen außerdem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, die in der Regel direkt einbehalten werden. Die Steuer dagegen zieht die Rentenversicherung nicht automatisch ein, sie wird über die Steuererklärung festgesetzt. Wer jahrelang keine Erklärung abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war, sollte das nachholen, denn die Rentenbezüge werden dem Finanzamt elektronisch gemeldet.

Drei Irrtümer zur Rentenbesteuerung

  • „Rentner zahlen keine Steuern.“ Das stimmte früher für viele. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil, und mit jeder Rentenerhöhung rutschen mehr Menschen über die Grenze.
  • „Das Finanzamt meldet sich schon.“ Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss von sich aus handeln. Die Rentenzahlungen liegen dem Finanzamt durch die elektronische Meldung ohnehin vor.
  • „Nur die Rente zählt.“ Maßgeblich ist die Summe aller Einkünfte. Mieteinnahmen, ein Minijob mit individueller Besteuerung oder eine Betriebsrente können auch eine kleine Rente steuerpflichtig machen.

Wer erstmals feststellt, dass er über Jahre hätte abgeben müssen, sollte nicht abwarten. Ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung kann einschätzen, welche Jahre betroffen sind und wie sich die Erklärungen nachreichen lassen. Das ist besonders wichtig, bevor das Finanzamt selbst nachfragt.

Warum die Steuer von Jahr zu Jahr schwankt

Auch ohne neue Einkünfte ändert sich die Steuer jedes Jahr. Drei Dinge wirken zusammen. Erstens steigt die Rente durch die jährliche Anpassung, und der volle Anstieg ist steuerpflichtig. Zweitens hebt der Gesetzgeber den Grundfreibetrag regelmäßig an, was die Belastung senkt. Drittens verändern sich die Beiträge zur Krankenversicherung und damit der Abzug. Rechnen Sie deshalb nicht einmalig und dann nie wieder, sondern prüfen Sie Ihre Lage nach jeder größeren Änderung, etwa nach einem Umzug, einer neuen Betriebsrente oder dem Tod des Ehepartners.

Was Rentner zusätzlich absetzen können

Neben den Pauschalen zählen oft Spenden, Handwerkerleistungen, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Krankheitskosten. Prüfen Sie die Belege eines Jahres, bevor Sie annehmen, dass sich eine Steuererklärung nicht lohnt. Weitere Grundlagen zu Geld und Einkommen stehen in der Rubrik Wirtschaft, Fragen rund ums Arbeitsende behandelt der Beitrag zur Inflationsprämie bei Kündigung.

Tipp der Redaktion: Bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Rentenbezüge für die Steuererklärung. Für den Einzelfall helfen Lohnsteuerhilfevereine oder das Finanzamt.

Häufige Fragen

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Das ist Pflicht, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt, denn auch ein Antrag kann sich durch erstattete Beträge auszahlen.

Wie viel Prozent Steuer zahlt man auf die Rente?

Einen festen Steuersatz auf die Rente gibt es nicht. Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Teil zählt, und auf das Ergebnis gilt der normale Einkommensteuertarif.

Ist die Rente ab einem bestimmten Jahr voll steuerpflichtig?

Ja, wer ab 2058 in Rente geht, versteuert sie vollständig. Für frühere Jahrgänge bleibt ein Teil steuerfrei, und zwar als fester Eurobetrag.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Ohne Steuerberatung gilt nach § 149 Abgabenordnung grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres. Bei einzelnen Jahrgängen hat der Gesetzgeber die Frist verlängert, prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand.

Wird die Steuer direkt von der Rente abgezogen?

Nein, die Rentenversicherung behält keine Einkommensteuer ein. Das Finanzamt setzt sie nach der Steuererklärung fest, gegebenenfalls auch mit Vorauszahlungen.

Quellen

Die wichtigsten Quellen dieses Beitrags. Stand: November 2026.

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