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(Michael Perlitschke) 05.07.08 in /kiel/computer:
>Hallo ihr Bastelfreaks,
>ich habe hier eine recht grosse SMD Flachbaugruppe von der ich an
>einer bestimmten Stelle "Klebereste" entfernen muss um an die
>Loet-Kontakte zu gelangen. So wie es aussieht koennte es sich um um
>Sekundenkleber ( oder etwas sehr aehnliches ) handeln und die Frage
>ist nun, ob man da mit Aceton drangehen kann um den Kleber zu
>entfernen. Oder versemmel ich mir mit einer "Aceton-Vollwaesche" das
>Board ( viel SMD-Zeugs in direkter Naehe ) resp. umliegende Umgebung ?
Die meisten Klebstoffe geben schon bei geringen Übertemperaturen auf
Cyanacrylat auch bei Kälte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Cyanoacrylat
Durch organische Lösungsmittel wie Aceton oder 2-Butanon kann der Klebstoff
problemlos gelöst werden.
IC gehäuse lässt Aceton unberührt, aber Isolier zeuges (PVC)
löst sich, Beschriftungen, Schutzlakce auch.
>Achja und wenn ich schon klebrige Fragen stelle, noch eine zu obigen
>Thema aehnlich stukturierte Frage sozusagen als Bonus um Euch fertig
>zu machen...smile. Ich habe hier mit Sekundenkleber ein Stueck
>gebrochenes Kunststoff super und schnell geklebt, sodass diese
>Klebestelle nun schon seit etlichen Jahren ( 5-7 ) zuverlaessig haelt.
>Soweit alles perfekto. Nur bekommt man ggf. die Klebestelle wieder
>geloest ? Ich frage deshalb, weil ich gerne noch eine kosmetische
>Veraenderung einpflegen moechte und dieses eben nur um "ungeklebten
>Einzelzustand" machbar waere. Darf man da auch mit Aceton dran oder
>loest sich dann der Kunststoff auf ? Habe auch schon leichte Gewalt
>probiert, aber die Klebestelle haelt wie Teufel. Da wuerde ich eher
>woanders einen Bruch riskieren und das waere sehr uebel...
Teil in den Gefrierschrank legen oder mit Trockeneis oder
Kältespray abkühlen.
Evtl. hilft aber auch die Heissluftpistole.
http://de.wikipedia.org/wiki/Cyanoacrylat
Rainer
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Transparency International definiert Korruption als
Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. [...]
Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for
private gain. [...]
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