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Fabio Welter schrieb:
Das trifft so nicht zu. 2000 hat der deutsche Bundesgerichtshof
entschieden, dass der EntbÃndelung von OEM-Software und Hardware
Urheberrecht nicht entgegengehalten werden kÃnne
Das Wort "EntbÃndelung" impliziert aber, dass sie irgend wann mal
"gebÃndelt" war, also der erste Verkauf zusammen mit einem GerÃt
erfolgte. So jedenfalls mein DeutschverstÃndnis, das muss natÃrlich
nicht mit dem juristischen Ãbereinstimmen.
Sonst wÃr ja jeder ein Trottel, der sich die Normalversion kauft!
Stefan
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